ehrlich - präzise - umfassend

Beratung

Als Patentanwälte beraten wir unsere Klienten umfassend auf allen Gebieten des gewerblichen Rechtschutzes. Dabei ist es uns besonders wichtig, unsere Klienten so zu unterstützen, dass sie sich in allen rechtlichen Fragen stets auf uns verlassen können und sie sich voll und ganz auf die wirtschaftliche Verwertung ihres geistigen Eigentums konzentrieren können.

Egal, ob es um den Schutz einer neuen technischen Erfindung als nationales oder europäisches Patent, oder als Gebrauchsmuster, den Schutz eines Logos als Marke oder der Erscheinungsform eines neuen Produktes als Design (Geschmacksmuster) geht, ob es um die Durchsetzung eines eigenen Schutzrechtes gegen Nachahmer oder den Umgang mit Abmahnschreiben bzw. einem behaupteten Eingriff in bestehende Rechte Dritter geht – unsere Klienten können sich stets darauf verlassen, dass wir ihnen eine ehrliche und realistische Einschätzung der Lage geben und ihnen während eines anhängigen Verfahrens fundierte Entscheidungsgrundlagen bereitstellen, die sowohl die rechtlichen Aspekte berücksichtigen als auch ein kosteneffizientes Vorgehen ermöglichen.

Gerne beraten wir unsere Klienten auch in Diensterfindungsangelegenheiten, bei der Errichtung von Lizenzverträgen, im Zusammenhang mit Sorten- oder Halbleiterschutz, Schutzzertifikaten oder hinsichtlich der Entwicklung internationaler Anmeldestrategien.

Penibel genau

Schutzrechts­­anmeldungen

Bei der Ausarbeitung von Schutzrechtsanmeldungen sind wir kompromisslos. Insbesondere bei technischen Schutzrechtsanmeldungen (Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen) kann sowohl im Erteilungsverfahren als auch in etwaigen Verletzungs-, Einspruchs-, oder Nichtigkeitsverfahren jedes einzelne Wort einer Anmeldung auf die Waagschale gelegt werden und für die Rechtsbeständigkeit bzw. Durchsetzbarkeit des Schutzrechtes ausschlaggebend sein. Unsere Klienten müssen sich also bei der Ausarbeitung ihrer Schutzrechtsanmeldungen auf uns verlassen können – wir sind uns unserer damit verbundenen Verantwortung bewusst und bearbeiten jede einzelne Anmeldung mit allergrößter Sorgfalt und höchstem Einsatz.

Unabhängig von der Art des zu schützenden geistigen Eigentums ist die Erlangung eines möglichst frühen „Anmeldetages“ von größter Wichtigkeit. Dies deshalb, weil sich die Rechtsbeständigkeit eines jeden Schutzrechtes u.a. danach richtet, wann die entsprechende Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken-, oder Design-Anmeldung erstmals bei einem zuständigen Amt eingereicht wurde – in diesem Zusammenhang spricht man auch von dem Prioritätstag einer Anmeldung. Vor diesem Hintergrund können sich unsere Klienten darauf verlassen, dass wir Erstanmeldungen rasch und bevorzugt bearbeiten. Unseren ersten Entwurf stellen wir in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Auftragserteilung und Übermittlung aller erforderlichen Unterlagen zu – in besonders dringenden Fällen kann eine entsprechende Anmeldung aber auch innerhalb weniger Tage ausgearbeitet werden.

Selbstverständlich können die ausgearbeiteten Schutzrechtsanmeldungen nach Ihrer Wahl entweder national (auch außerhalb Österreichs), europaweit oder international angemeldet werden.

Je nach Art Ihres zu schützenden geistigen Eigentums können wir die nachfolgend angeführten Schutzrechtsanmeldungen für Sie ausarbeiten und bei der zuständigen Stelle einreichen:

Technische Erfindungen:

 

Zeichen zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen:

 

Erscheinungsformen von Erzeugnissen:

 

Außerdem:

Mit vollem Einsatz

Vertretung & Verfahrens­­führung

Mit der Einreichung einer Anmeldung wird ein entsprechendes Verfahren bei der zuständigen Behörde eingeleitet. Je nach Schutzrechtsart werden dabei verschiedene Aspekte der Anmeldung geprüft und nur bei erfolgreichem Abschluss des Verfahrens erfolgt die Eintragung des Schutzrechtes in das entsprechende Register.

Wir vertreten unsere Klienten vor den zuständigen Behörden und führen sämtliche Verfahren an ihrer Stelle. Dabei halten wir unsere Klienten laufend über den aktuellen Verfahrensstand informiert, kümmern uns um die Erfüllung sämtlicher Formalerfordernisse, analysieren amtliche Recherchenberichte und Bescheide und zeigen die möglichen Handlungsoptionen sowie sämtliche damit verbundenen Vor- und Nachteile auf. Damit ermöglichen wir unseren Klienten, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens fundierte Entscheidungen zu treffen. Unsere Klienten können sich darauf verlassen, dass keine Fristen versäumt werden und die Anmeldung nicht aus formalen Gründen zurückgewiesen wird.

Insbesondere vertreten wir unsere Klienten

  • in Patenterteilungs­verfahren,
  • in Gebrauchsmuster­registrierungs­verfahren,
  • in Markenregistrierungs­verfahren, sowie
  • in Geschmacksmuster­registrierungs­verfahren.

 

Außerdem nehmen wir die Validierung erteilter europäischer Patente in Österreich und sämtlichen anderen Vertrags-, Erstreckungs- und Validierungsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens vor.

Des Weiteren vertreten wir unsere Klienten in Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren sowie in Rechtsmittelverfahren (Beschwerde, Rekurs, Revisionsrekurs). Auch im Fall von Patentverletzungsverfahren treten wir gemeinsam mit einem spezialisierten Rechtsanwaltskollegen unseres Netzwerkes vor den zuständigen österreichischen Gerichten auf und unterstützen unsere Klienten bei der Erlangung von Sorten- und Halbleiterschutzrechten.

Recht haben & Recht bekommen

Verletzungs­verfahren

Ein gewerbliches Schutzrecht ist ein Ausschließungsrecht: es räumt seinem Inhaber bzw. dem Anmelder nämlich das Recht ein, Dritte von der Nutzung der geschützten technischen Erfindung (Patent, Gebrauchsmuster), des geschützten Zeichens (Marke) oder der geschützten Erscheinungsform (Geschmacksmuster/Design) auszuschließen.

Im Falle einer Patent-, Marken- oder Musterverletzung durch Dritte, die ohne Einverständnis des Schutzrechtsinhabers handeln, unterstützen wir unsere Klienten bei der Durchsetzung dieses Ausschließungsrechtes vor den zuständigen Gerichten. Dabei sorgen wir auch für die Durchsetzung entsprechender Unterlassungs-, Schadenersatz- und Vernichtungsansprüche und erwirken gegebenenfalls auch einstweilige Verfügungen, um die Verletzungshandlungen schnellstmöglich zu unterbinden.

Im Falle einer Verletzung von Schutzrechten im Ausland arbeiten wir mit spezialisierten Kollegen in den jeweiligen Ländern zusammen, mit welchen über Jahre gewachsene, enge Geschäftsverbindungen bestehen und von denen wir sicher sind, dass sie unsere Klienten bestmöglich vor den jeweiligen nationalen Gerichten vertreten. Wenn gewünscht, vertreten wir gemeinsam mit einem spezialisierten Rechtsanwaltskollegen auch in solchen Verfahren selbst vor den zuständigen Gerichten.

Für den Fall, dass mehrere Schutzrechte verletzt werden, erarbeiten wir eine entsprechende Strategie und übernehmen die Koordination der gesamten Vorgehensweise.

Wertvolle Expertise

Sachverständigen­gutachten

Als gerichtlich beeideter und zertifizierter Sachverständiger für Patentrecht wird Patentanwalt Henhapel regelmäßig als unabhängiger Gerichtssachverständiger bestellt
. Ihre Expertise setzen unsere Patentanwälte aber auch bei der Erstellung von Privatgutachten ein, um die Position unserer Klienten zu stärken.

Im Rahmen der Erstellung solcher Privatgutachten erfolgt eine detaillierte Auseinandersetzung mit konkreten, für den vorliegenden Fall entscheidenden patentrechtlichen Fragestellungen, etwa mit der Frage der Rechtsbeständigkeit eines Schutzrechtes gegenüber einem bestimmten Stand der Technik, oder mit der Frage, ob ein konkreter Gegenstand oder ein Verfahren unter den Schutzbereich eines Schutzrechtes fällt oder nicht.

Daher bilden Privatgutachten regelmäßig eine wichtige Grundlage für die gerichtliche Entscheidungsfindung in Patentverletzungsverfahren. Die erarbeiteten Argumentationslinien können aber auch in etwaigen parallel laufenden Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren verwendet werden. Außerdem können Privatgutachten eine gewichtige Grundlage für innerbetriebliche Entscheidungen bilden.

Angriff ist die beste Verteidigung

Anfechtung von Schutzrechten

Erteilte Schutzrechte können aufgrund Ihrer Ausschließungswirkung ein erhebliches Hindernis bei der Ausübung der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens darstellen – dies zunächst unabhängig davon, ob sie zu Recht oder zu Unrecht erteilt wurden. Um erteilte Schutzrechte, die entweder niemals hätten erteilt werden dürfen oder aber (beispielsweise aufgrund mangelnder Benutzung einer Marke durch den Inhaber) nicht mehr rechtsbeständig sind, anfechten zu können, gibt es daher verschiedene Möglichkeiten.

Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Geschmacksmuster/Designs können nach der Erteilung bzw. Registrierung mittels Nichtigkeitsverfahren gelöscht werden. Im Falle von Patenten kann innerhalb eines kurzen Zeitfensters nach der Erteilung auch ein Einspruchsverfahren eingeleitet werden, welches ein im Vergleich zu Nichtigkeitsverfahren geringeres Kostenrisiko mit sich bringt. Gegen die Registrierung einer Marke kann kurz vor oder nach ihrer Registrierung Widerspruch eingelegt werden.

Im Falle einer unrechtmäßigen Anmeldung einer Erfindung als Patent kann auch ein Aberkennungsverfahren vor dem zuständigen nationalen Gericht geführt werden.

Kostbares Gut verwaltet

IP-Portfolio­management

Nach der Erteilung bzw. Registrierung sorgen wir dafür, dass Ihre Schutzrechte aufrecht bleiben. Insbesondere kümmern wir uns um sämtliche Formalerfordernisse, die erfüllt werden müssen, damit ein Schutzrecht in bestimmten Jurisdiktionen seine Wirkung entfaltet, sowie um die fristgerechte Entrichtung sämtlicher Jahres- bzw. Erneuerungsgebühren, die in regelmäßigen Abständen an die nationalen und internationalen Behörden gezahlt werden müssen, um das Erlöschen des Schutzrechtes zu verhindern. Etwaige Zahlungsaufforderungen von unbeteiligten Dritten, die sich in letzter Zeit häufen, können somit getrost ignoriert werden.

Ab dem Zeitpunkt der Aufnahme eines Schutzrechtes in unser IP-Portfoliomanagement können sich unsere Klienten darauf verlassen, dass sie sämtliche, dieses Schutzrecht betreffende Mitteilungen ausschließlich über unsere Kanzlei erhalten. In Fällen, in denen eine Entscheidung zu treffen ist, enthalten diese Mitteilungen unsere patentrechtliche Bewertung der möglichen Vorgehensweisen oder – wo dies sinnvoll ist – sogar eine klare Empfehlung. Außerdem brauchen sich unsere Klienten nicht mehr darum zu sorgen, dass ein Schutzrecht unabsichtlich, etwa aufgrund eines Fristversäumnisses oder einer nicht entrichteten Gebühr, untergeht. So können sich unsere Klienten in Bezug auf ihr geistiges Eigentum voll und ganz auf dessen wirtschaftliche Verwertung konzentrieren und sich darauf verlassen, dass wir uns um alles andere kümmern.

In die Zukunft gedacht

Entwicklungs­begleitung

Gewerblicher Rechtsschutz spielt bereits in frühen Stadien, etwa der Forschung und Entwicklung, eine wichtige Rolle. Zu diesem Zeitpunkt ist es nämlich meist noch leicht möglich, die konkrete technische Ausgestaltung eines Produktes geringfügig abzuändern. Oft sind es aber genau diese geringfügigen Unterschiede, die darüber entscheiden, ob ein Gegenstand oder ein Verfahren unter den Schutzbereich eines aufrechten Patentes oder Gebrauchsmusters fällt, oder eben nicht. Daher begleiten wir in vielen Fällen die Produktentwicklung unsere Klienten und unterstützen sie durch Recherchen nach einschlägigen aufrechten Patenten oder Gebrauchsmustern, sowie durch Analysen der Schutzbereiche bestehender Schutzrechte.

Dadurch kann die Gefahr eines Eingriffs in bestehende Schutzrechte reduziert werden. Zudem kann eine frühe Recherche auch Aufschluss darüber geben, wie es um die Erfolgsaussichten einer etwaigen eigenen Anmeldung der Erfindung als Patent oder Gebrauchsmuster bestellt ist.

Immer einen Schritt voraus

Überwachung

Für die eigene wirtschaftliche Tätigkeit eines Unternehmens oder auch hinsichtlich der Entwicklung eigener Technologien ist es essentiell, einerseits über Entwicklungen auf einem bestimmten technischen Gebiet und andererseits über einschlägige Anmeldungen oder erteilte Schutzrechte von Mitbewerbern genau Bescheid zu wissen. Deshalb führen wir für unsere Klienten regelmäßig Überwachungen von bestimmten Patentregistern über längere Zeiträume durch
.

So kann nicht nur festgestellt werden, ob und von wem neue Anmeldungen auf einem bestimmten technischen Gebiet eingereicht wurden, sondern auch Aufschluss über den Rechtsstand relevanter Schutzrechte erlangt werden. Durch Einsichtnahme in die jeweiligen nationalen, europäischen und internationalen Register kann nämlich geklärt werden, in welchem Stadium sich das Erteilungsverfahren einer Patentanmeldung befindet, wie die amtliche Ansicht hinsichtlich der Patentfähigkeit der Anmeldung lautet und wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Anmeldung tatsächlich zur Erteilung geführt werden kann. Darüber hinaus kann der Rechtsstand einer Anmeldung oder eines Schutzrechtes festgestellt werden, insbesondere ob Fristen versäumt wurden und ob Möglichkeiten existieren, die Anmeldung bzw. das Schutzrecht trotz Fristversäumnis anhängig bzw. aufrecht zu halten (z.B. Weiterbehandlung oder Wiedereinsetzung).

Schlussendlich kann die frühe Kenntnis über einen bereits durch Dritte patentierten Lösungsweg dabei helfen, kostenintensive aber aufgrund von Schutzrechten Dritter nicht einsetzbare Entwicklungen von vornherein zu vermeiden.

Wissen was geht

Recherchen

Grundsätzlich kann anhand einer Recherche im Falle technischer Schutzrechte der Stand der Technik auf einem bestimmten Gebiet , im Fall von Geschmacksmustern/Desgins der Formenschatz für eine bestimmte Klasse von Erzeugnissen und im Fall von Marken die Gesamtheit aller bereits registrierten oder angemeldeten Marken ermittelt werden.

Somit können Recherchen Aufschluss über die Erfolgsaussichten geplanter eigener Anmeldungen liefern. Zugleich kann mittels einer Recherche (und einer anschließenden Detailanalyse) auch die Gefahr eines Eingriffs in bestehende Schutzrechte abgeschätzt bzw. reduziert werden. Im Vorfeld eigener Anmeldungen oder der geplanten Markteinführung eines neuen Produktes führen wir daher regelmäßig Recherchen für unsere Klienten durch.

Ferner sind Recherchen im Fall von Anfechtungsverfahren oftmals unerlässlich, um an einschlägigen Stand der Technik zu gelangen, anhand dessen die mangelnde Rechtsbeständigkeit des angegriffenen Schutzrechtes demonstriert werden kann.

up to date

Rechtsübergänge

Im Falle der Übertragung eines Schutzrechtes von einem Anmelder/Inhaber auf einen anderen, der Änderung der Rechtspersönlichkeit oder aber im Falle der Namensänderung eines Anmelders/Inhabers ist es zum einen erforderlich, dass die verwendeten Urkunden bestimmten formalen und inhaltlichen Kriterien entsprechen, und zum anderen muss die Änderung im jeweiligen Patentregister eingetragen werden, damit der Anmelder/Inhaber seine Rechte an dem betroffenen Schutzrecht gegenüber der jeweiligen Behörde weiterhin geltend machen kann.

Wir unterstützen unsere Klienten daher regelmäßig im Zusammenhang mit Übertragungen, stellen geeignete Urkunden und Vorlagen für notarielle Beglaubigungen zur Verfügung und veranlassen weltweit entsprechende Registereintragungen bzw. -änderungen.